Schulordnung der Albert-Trautmann-Realschule Werlte |
Wir wollen eine Schulgemeinschaft sein, die von gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis füreinander geprägt ist. Um das so gut wie möglich verwirklichen zu können, soll uns die folgende Schulordnung helfen. |
Vor Unterrichtsbeginn |
Bis zum Gongzeichen um 07.50 Uhr halten sich alle Schüler/innen außerhalb des Gebäudes oder im unteren Flur auf. Nach dem Gongzeichen um 07.50 Uhr gehen die Schüler/innen in die Klassenräume. Um 07.55 Uhr beginnt der Unterricht. Sollte ein Fachlehrer nicht erscheinen, meldet sich der / die Klassensprecher/in spätestens nach 10 Minuten im Sekretariat. |
Während der beiden großen Pausen ( 09.30 Uhr - 09.50 Uhr und 11.25 Uhr - 11.55 Uhr ) |
Verlasst die Klassenräume zügig und begebt euch sofort auf die Schulhöfe, bei schlechtem Wetter ins Erdgeschoss! Spiele, die Mitschüler gefährden, sind nicht erlaubt. Nach Neugestaltung des Innenhofes ist das Ballspielen hier nicht mehr erlaubt. Wenn ihr nach den großen Pausen in einem der Fachräume Unterricht habt, dürft zu Beginn der Pause eure Taschen in den Fluren der Fachräume ablegen. Dann begebt ihr euch sofort auf den Schulhof. |
Während der Kurzpausen (08.40 Uhr-08.45 Uhr; 10.30 Uhr-10.35 Uhr; 12.30 Uhr-12.35 Uhr) |
Die Klassen verbleiben in oder vor ihren Räumen bzw. begeben sich zu den Fachräumen. |
Verlassen des Schulgeländes |
Schüler/innen dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht ohne Erlaubnis verlassen. |
Sportunterricht |
Wartet auf dem Schulhof nahe der Sporthalle, bis euch der Sportlehrer abholt! |
Begebt euch nach dem Sportunterricht sofort auf dem kürzesten Weg wieder zum Schulgelände zurück! |
Während der Freistunden |
Haltet euch während der Freistunden entweder auf dem Schulhof oder an solchen Stellen im Gebäude auf, wo der Unterricht nicht gestört wird! |
Mäntel, Jacken, Anoraks usw. |
Mäntel, Anoraks usw. sind an den Garderobenhaken in den Fluren aufzuhängen. |
Rauchen |
Rauchen ist sowohl auf dem Schulgelände als auch auf dem anschließenden Sichtbereich verboten. |
Mobiltelefon / Laserpointer / Walkman / Discman |
Ihre Benutzung in der Schule ist während des normalen Schulalltags verboten. Wird ein ( e ) Schüler/in damit angetroffen, wird es / er eingezogen und kann nur von den Erziehungsberechtigten wieder abgeholt werden. |
Erziehungsmaßnahmen |
Bei Nichtbeachtung der Schulordnung muss mit Erziehungsmaßnahmen gerechnet werden. |
( Diese Schulordnung wurde von der Gesamtkonferenz beschlossen. Dabei haben die Lehrerinnen und Lehrer, die Elternvertretung und die Schülervertretung mitgewirkt. ) |